Lichte Breite
Definition
Die minimale nutzbare Strassenbreite – ergibt sich aus den Lichträumen der Verkehrsteilnehmer plus Gegenverkehrszuschlag.
Die minimale lichte Breite der Strasse ergibt sich aus der Summe der Lichtraumprofile aller massgebenden Verkehrsteilnehmer plus dem Gegenverkehrszuschlag.
Um optische Einengungen und Gefährdungen zu vermeiden, sollte im Lichtraumprofil eine zusätzliche lichte Breite von mindestens 0.20 m vorgesehen werden – insbesondere bei Leiteinrichtungen, Signalen oder Abschrankungen.
Bei Strassen mit schnellem Verkehr sind massive Hindernisse und passive Schutzeinrichtungen im Abstand einer zusätzlichen lichten Breite zum Fahrbahnrand zu platzieren.
Die minimale lichte Breite ist die absolute Untergrenze. Aus psychologischen und gestalterischen Gründen sollte die tatsächliche Seitenfreiheit möglichst grosszügiger bemessen werden.