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Gegenverkehrszuschlag
Definition
Zusätzlicher Breitenzuschlag zwischen gegenläufigen Fahrstreifen – geschwindigkeitsabhängig, nur bei Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
Wenn Fahrstreifen in gegensätzlicher Richtung aneinander grenzen, wird zwischen den Lichträumen ein Gegenverkehrszuschlag addiert. Er kompensiert das erhöhte Risiko bei Frontalbegegnungen.
Werte für Motorfahrzeuge nach VSS 40 201 Tab. 6:
| Geschwindigkeit | Zuschlag [m] |
|---|---|
| 0–30 km/h | 0 |
| 40–70 km/h | 0.30 |
| ≥ 80 km/h | 0.50 |
Für Begegnungen mit leichten Zweirädern (untereinander oder mit Motorfahrzeugen) gilt ein einheitlicher Zuschlag nach Tab. 7:
| Geschwindigkeit | Zuschlag [m] |
|---|---|
| 0–30 km/h | 0 |
| 30–50 km/h | 0.20 |
| ≥ 50 km/h | 0.50 |
Auf richtungsgetrennten Strassen entfällt der Gegenverkehrszuschlag.
Normreferenzen
VSS 40 201