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Grundabmessung (Verkehrsteilnehmer)
Definition
Die physische Breite und Höhe eines Verkehrsteilnehmers oder Fahrzeugs – Ausgangsgrösse für die Berechnung des Lichtraumprofils.
Die Grundabmessungen sind die Basiswerte für die Bestimmung des benötigten Verkehrsraums. Die wichtigsten Werte nach VSS 40 201:
| Verkehrsteilnehmer | Breite [m] | Höhe [m] |
|---|---|---|
| Fussgänger (ohne Gepäck) | 0.60 | 2.00 |
| Fussgänger (mit Gepäck/Schirm/Rollstuhl) | 0.80 | 2.00 |
| Leichte Zweiräder | 0.60 | 2.00 |
| Personenwagen | 1.80 | 1.80 |
| Schwere Lastfahrzeuge, Busse, Cars | 2.50 | 4.00 |
Die Breitenangaben entsprechen Erfahrungswerten einer grossen Mehrheit der Verkehrsteilnehmer. Die Höhenangaben sind Maximalwerte. Bei speziellen Fahrzeugen (Schneepflug, Mähdrescher, Reiter) gelten erweiterte Grundabmessungen gemäss Anhang 1 der Norm.
Normreferenzen
VSS 40 201