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Bewegungsspielraum
Definition
Zuschlag zur Grundabmessung für Fahr- und Lenkbewegungen sowie Fahrzeugschwingungen – geschwindigkeitsabhängig.
Der Bewegungsspielraum wird beidseitig zur Grundabmessung addiert. Er gleicht Fahr-/Lenkungenauigkeiten sowie Fahrzeugschwingungen aus und ist vor allem von der Geschwindigkeit abhängig.
Werte für Fussgänger und leichte Zweiräder (horizontal):
- Normal: 10 cm je Seite
- In Steigungen ≥ 4%: erhöht (20–40 cm, je nach Steigung)
Werte für Motorfahrzeuge (PW und LW, horizontal) nach VSS 40 201 Tab. 5:
| Geschwindigkeit | Bewegungsspielraum [m] |
|---|---|
| 0–20 km/h | 0 |
| 30–40 km/h | 0.10 |
| 50–70 km/h | 0.20 |
| 80–100 km/h | 0.30 |
| 120 km/h | 0.40 |
Ohne oder mit zu geringem Bewegungsspielraum muss der Fahrer präziser lenken, was zu erhöhter Belastung, rascherer Ermüdung und damit höherer Unfallgefahr führt.
Normreferenzen
VSS 40 201