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Gefahrenstelle (Passive Sicherheit)

Passive Sicherheit

Definition

Ein Ort oder Bereich im Seitenraum, an dem Dritte oder Verkehrsteilnehmer gefährdet sind, wenn Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen.

Gefahrenstellen sind konkrete Objekte oder Bereiche im Seitenraum, die bei einem Fahrzeugabkommen zu Personenschäden führen können. Typische Beispiele sind steile Böschungen, Gewässer, Brückenpfeiler, Bäume mit grossem Stammdurchmesser (> 0.1 m), Mauern, Signalmasten oder auch parallele Verkehrsträger wie Bahnlinien und stark frequentierte Rad-/Gehwege.

Ob eine Gefahrenstelle Schutzmassnahmen erfordert, hängt davon ab, ob sie innerhalb des kritischen Abstands liegt. Liegt sie ausserhalb, ist keine Schutzeinrichtung nötig.

Normreferenzen

SN 640 560VSS 40 561