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Starre vs. umfahrbare vs. ungefährliche Tragkonstruktion

Passive Sicherheit

Definition

Klassifikation von Objekten im Seitenraum nach ihrem Verhalten beim Fahrzeuganprall.

Die Norm unterscheidet drei Kategorien für Tragkonstruktionen der Strassenausstattung (Signalmasten, Beleuchtungskandelaber etc.):

  • Starr: Verformt sich beim Anprall nicht oder kaum – es können Personenschäden auftreten (z.B. Betonmast, Stahlmast mit Fundamentverankerung)
  • Umfahrbar: Verhält sich so, dass bei den Fahrzeuginsassen in der Regel keine Personenschäden auftreten (z.B. Sollbruchstellen-Mast, der beim Anprall abknickt)
  • Ungefährlich für Zweiradfahrer: Verhält sich beim Anprall eines Zweiradfahrers so, dass in der Regel keine Personenschäden auftreten

Im Seitenraum sollen wenn möglich umfahrbare oder ungefährliche Konstruktionen verwendet werden (gemäss VSS 40 569).

Normreferenzen

SN 640 560VSS 40 569