WikiStrassenraum
Tor (Strassenraum)
Definition
Gestalterische Massnahme am Übergang zwischen zwei Strassenraumabschnitten (z.B. Ortseingänge), die eine erkennbare Zäsur erzeugt.
Definition
Ein Tor ist eine gestalterische Massnahme, die den Übergang zwischen zwei unterschiedlichen Strassenraumabschnitten markiert – typischerweise am Ortseingang. Durch vertikale Elemente, Einengungen oder Materialwechsel wird eine wahrnehmbare Zäsur im Strassenverlauf erzeugt.
Wirkung
- Geschwindigkeitsreduktion: Signalisiert dem Fahrenden, dass sich der Strassencharakter ändert
- Orientierung: Markiert die Grenze zwischen Ausserorts und Innerorts
- Raumwirkung: Erzeugt ein Gefühl des Eintretens in einen neuen Bereich
Gestaltungselemente
- Baumreihen oder markante Einzelbäume
- Mittelinseln oder Querungen
- Belagswechsel
- Stelen, Mauern oder Kunstobjekte
- Fahrbahneinengung
Normreferenzen
VSS 40 212