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Streifenabschluss

Querschnitt

Definition

Die seitliche Begrenzung der Verkehrsstreifen – entweder als baulicher Abschluss (Randstein) oder als Markierung.

Alle Streifen werden seitlich durch Streifenabschlüsse begrenzt. Es gibt zwei Gruppen:

Bauliche Abschlüsse: Randabschlüsse wie Bundstein, Stellstein, Randstein, Schalenstein. Angrenzende Streifen oder Streifenabschlüsse ≤ 12 cm Höhe werden als Abgrenzung der Fahrbahn betrachtet. Ist der Abschluss höher als 12 cm, muss zwischen Fahrbahnrand und Abschluss mindestens der Sicherheitszuschlag eingerechnet werden.

Markierung: Sicherheitslinie, Leitlinie, Radstreifenlinie, Busstreifenlinie, Randlinie. Art und Abmessungen werden in den entsprechenden Normen geregelt.

Normreferenzen

VSS 40 200aVSS 40 201

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