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Standstreifen (Pannenstreifen)
Definition
Seitlich der Fahrbahn angeordneter Streifen zum Abstellen von Pannenfahrzeugen und als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge.
Standstreifen dienen dem Abstellen von Fahrzeugen bei Pannen und anderen Nothalten sowie Unterhaltsfahrzeugen. Für Polizei- und Rettungsfahrzeuge sind sie oft die einzige Zufahrtsmöglichkeit.
Zudem kommen ihnen weitere Funktionen zu – insbesondere als provisorische Verkehrsstreifen bei Erneuerungen.
Breitenempfehlungen gemäss Anhang 2 der VSS 40 201:
- In der Regel: 2.50 m
- In Ausnahmefällen: mindestens 2.00 m
- Auf Brücken: 3.00 bis 3.50 m möglich
Normreferenzen
VSS 40 200a