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Prioritäten der Sicherheitsmassnahmen

Passive Sicherheit

Definition

Bei Abkommensunfällen gilt eine dreistufige Prioritätsreihenfolge: zuerst aktive Sicherheit verbessern, dann Dritte schützen, dann Fahrzeuginsassen schützen.

Die SN 640 560 legt eine klare Prioritätenfolge für Massnahmen gegen Abkommensunfälle fest:

Erste Priorität – Aktive Sicherheit:

  • Unstetigkeiten in der Linienführung beseitigen (schlecht erkennbare Kurven mit kleinen Radien)
  • Sichtverhältnisse und optische Führung verbessern
  • Griffigkeit und Entwässerung der Fahrbahn verbessern
  • Gefahrene Geschwindigkeiten herabsetzen
  • Gefahrensignale und Leiteinrichtungen einsetzen

Zweite Priorität – Schutz Dritter:

  • Fussgänger und Velofahrer schützen (Erholungsräume, Rad-/Gehwege)
  • Parallelführende Verkehrsträger schützen (Bahn, Eisenbahn)
  • Grundwasserschutzzonen schützen

Dritte Priorität – Passive Sicherheit für Fahrzeuginsassen:

  • Hindernisse beseitigen oder umfahrbar gestalten
  • Böschungen und Gräben entschärfen
  • Fahrzeug-Rückhaltesysteme anordnen

Normreferenzen

SN 640 560