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Inseln und Sperrflächen
Definition
Abgegrenzte Flächen im Knoten, die nicht befahren werden sollen. Sie kanalisieren Verkehrsströme und bieten teilweise Schutz für Fussgänger.
Inseln und Sperrflächen sind Gestaltungselemente, die den Verkehrsfluss im Knotenbereich ordnen. Die Norm unterscheidet:
Inseln (baulich erhöht):
- Trenninsel: Langgestreckt, trennt Gegenverkehr und schützt Linksabbieger. Mindestbreite 1.20–2.50 m je nach Nutzung, Mindestlänge 30–50 m
- Leitinsel: Tropfen- oder dreieckförmig, kanalisiert Einbiegeströme oder dient zur Verziehung. Mindest-Kantenlänge 3.0 m
- Schutzinsel: Schützt wartende Fussgänger und querende Zweiradfahrer. Mindestlänge 4.50 m
Sperrflächen (nur Markierung):
- Fahrbahnmarkierungen, die nur notfalls überfahren werden dürfen
- Gleiche Geometrie wie Inseln, aber ohne bauliche Erhöhung
Allen gemeinsam: Mindestfläche 5 m² für ausreichende Erkennbarkeit.
Normreferenzen
VSS 40 262VSS 40 202VSS 40 252VSS 40 212