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Höchstgeschwindigkeit Vzul
V_zulDefinition
Die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit, welche die Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen (allgemein oder signalisiert).
Die Höchstgeschwindigkeit Vzul bezeichnet diejenige Geschwindigkeit, welche die Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen. In der Schweiz gilt auf allen Strassen eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (allgemein oder signalisiert).
Rechtsgrundlagen
- SSV Art. 22
- VRV Art. 4a
- SVG Art. 32: «die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen»
Abgrenzung
Vzul ist eine rechtliche Grösse. Sie ist zu unterscheiden von den fahrdynamischen Grössen Vᴀ (Ausbaugeschwindigkeit) und Vp (Projektierungsgeschwindigkeit).
Normreferenzen
SSV Art. 22VRV Art. 4aSVG Art. 32