WikiQuerschnitt
Gehweg (Trottoir)
Definition
Für Fussgänger bestimmter Verkehrsstreifen, der durch bauliche Massnahmen von der Fahrbahn getrennt ist.
Gehwege oder Trottoirs sind den Fussgängern vorbehaltene Streifen, die baulich (z.B. durch einen Randstein) von der Fahrbahn abgetrennt sind. Die Breite richtet sich nach den erwarteten Fussgängermengen und den Begegnungsfällen.
Auch unterirdische Leitungen und Bedürfnisse von Unterhaltsfahrzeugen können die Breitenwahl beeinflussen.
In grösseren Gemeinden und an Strassen mit vielen Einkaufsmöglichkeiten sind zusätzliche Breitenzuschläge empfohlen:
- Verweilflächen vor Schaufenstern: 1.0 m
- Erwünschte Abstände beim Begegnen: 0.4 m
- Warteflächen bei Bushaltestellen: 0.5 bis 1.0 m
- Abstellflächen für Zweiräder: 2.0 m
Normreferenzen
VSS 40 200aVSS 40 201