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Begegnungszone

Fussgänger / Velo

Definition

Signalisierte Zone mit Fussgänger-Vortritt und Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, in der alle Verkehrsarten die gesamte Fläche gemeinsam nutzen.

Definition

Eine Begegnungszone (Signal 2.59.5) ist ein Strassenabschnitt, in dem Fuss-, Velo- und Motorfahrzeugverkehr die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam nutzen. Fussgänger haben Vortritt, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Voraussetzungen

  • Geringe Verkehrsbelastung (< 300 Fz./h)
  • Hohe Aufenthaltsqualität erwünscht
  • Gestaltung muss tiefe Geschwindigkeit vermitteln
  • Niveaugleiche Ausführung (keine Trottoirs)

Gestaltungsgrundsätze

  • Durchgehend niveaugleich
  • Fahrbahnbegrenzung nur durch Gestaltungselemente (Rinnen, Belagswechsel), nicht durch Bordsteine
  • Möblierung und Bepflanzung im Strassenraum
  • Kein Durchgangsverkehr

Abgrenzung zur Tempo-30-Zone

In der Tempo-30-Zone gelten die normalen Vortrittsregeln (Fussgänger haben keinen generellen Vortritt). In der Begegnungszone ist der Fussgänger bevorrechtigt.

Normreferenzen

VSS 72 005

Verwandte Begriffe