WikiFussgänger / Velo
Begegnungszone
Definition
Signalisierte Zone mit Fussgänger-Vortritt und Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, in der alle Verkehrsarten die gesamte Fläche gemeinsam nutzen.
Definition
Eine Begegnungszone (Signal 2.59.5) ist ein Strassenabschnitt, in dem Fuss-, Velo- und Motorfahrzeugverkehr die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam nutzen. Fussgänger haben Vortritt, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Voraussetzungen
- Geringe Verkehrsbelastung (< 300 Fz./h)
- Hohe Aufenthaltsqualität erwünscht
- Gestaltung muss tiefe Geschwindigkeit vermitteln
- Niveaugleiche Ausführung (keine Trottoirs)
Gestaltungsgrundsätze
- Durchgehend niveaugleich
- Fahrbahnbegrenzung nur durch Gestaltungselemente (Rinnen, Belagswechsel), nicht durch Bordsteine
- Möblierung und Bepflanzung im Strassenraum
- Kein Durchgangsverkehr
Abgrenzung zur Tempo-30-Zone
In der Tempo-30-Zone gelten die normalen Vortrittsregeln (Fussgänger haben keinen generellen Vortritt). In der Begegnungszone ist der Fussgänger bevorrechtigt.
Normreferenzen
VSS 72 005